Gesetzliche Krankenversicherung:
Ich verfüge über eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt direkt über die gesetzliche Krankenversicherung. Sie benötigen keine Überweisung, sondern bringen zum vereinbarten ersten Termin (psychotherapeutische Sprechstunde) lediglich Ihre Versichertenkarte/Gesundheitskarte mit.
Selbstzahler:
Die in Rechnung gestellten Therapiekosten
richten sich nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten.
Private Krankenversicherung und Beihilfe:
In der Regel übernehmen private
Krankenversicherungen und Beihilfen die
Therapiekosten. Das Antragsverfahren und die
Finanzierung können sich je nach Versicherung
und Vertrag unterscheiden. Es ist sinnvoll, sich
vor Beginn der Therapie bei Ihrer
Krankenversicherung zu informieren. Gerne
unterstütze ich Sie bei der Beantragung. Die
Abrechnung erfolgt entsprechend der
Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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